Herzlich willkommen!

Unbedingt beachten: Die Einhaltung der Prüfpflichten obliegt dem Betreiber des Objekts!

Prüfsachverständige nehmen in ihrem jeweiligen Fachbereich bauaufsichtliche Prüfaufgaben auf Grund der jeweiligen Landesbauordnung oder von Vorschriften auf Grund der jeweiligen Landesbauordnung im Auftrag der Bauaufsichtsbehörde wahr. 

Sie unterstehen der Fachaufsicht der oberen Bauaufsicht. 

Prüfsachverständige prüfen und bescheinigen in ihrem jeweiligen Fachbereich im Auftrag des Bauherrn oder des sonstigen nach Bauordnungsrecht Verantwortlichen, die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Anforderungen, soweit dies in der Landesbauordnung oder in Vorschriften auf Grund derLandesbauordnung vorgesehen ist. Sie nehmen keine hoheitlichen bauaufsichtlichen Prüfaufgaben wahr. Die Prüfsachverständigen sind im Rahmen der ihnen obliegenden Pflichten unabhängig und an Weisungen des Auftraggebers nicht gebunden.